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Der Konflikt um die Preiserhöhung bei Amazon Prime ist in eine neue Phase getreten: Die Verbraucherzentrale NRW hat gegen Amazon geklagt, und Betroffene können sich seit dem 12. Januar 2026 für das Verfahren registrieren. Für viele Abonnentinnen und Abonnenten drohen Rückforderungen – und für Amazon mögliche Auszahlungen in beträchtlicher Höhe.
Was wurde geändert — kurz erklärt
Im September 2022 erhöhte Amazon die Gebühren für bestehende Prime-Abos. Wer das Jahresabo zahlte, sah den Betrag deutlich steigen; auch Monatsabos wurden teurer. Parallel zog das vergünstigte Prime-Student-Angebot nach. Entscheidend: Die Anpassungen betrafen nicht nur Neukundinnen, sondern auch Personen mit laufenden Verträgen.
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Für Verbraucherinnen und Verbraucher heißt das konkret: Bei einem Jahresabo lag die Mehrbelastung im Bereich von rund 20,90 Euro pro Jahr; bei monatlicher Abrechnung summiert sich der Aufschlag auf etwa 12 Euro jährlich. Studentenabos erhöhten sich ebenfalls spürbar.
Warum die Verbraucherzentrale klagt
Die Verbraucherzentrale NRW sieht in einer Formulierung der AGB eine unzulässige Klausel, die Bestandskundinnen und -kunden benachteilige. Mit der eingereichten Sammelklage will die Organisation die Rechtmäßigkeit dieser Klausel gerichtlich prüfen lassen und zu viel gezahlte Beträge zurückholen.
Wichtig: Die Klage richtet sich ausschließlich an Nutzerinnen, deren Prime-Verträge bereits vor der Preiserhöhung bestanden. Neu abgeschlossene Abos sind nicht Teil des Verfahrens.
Wie Sie sich anmelden können
Seit dem 12. Januar 2026 ist die Teilnahme am Verfahren über das Verbandsklageregister beim Bundesamt für Justiz möglich. Für die Registrierung werden Name, Kontaktdaten und ein kurzer Teilnahmegrund verlangt.
Die Verbraucherzentrale NRW stellt auf ihrer Website ein Hilfsangebot bereit: Ein sogenannter Klage-Check kann beim Formulieren des Teilnahmegrundes helfen. Die Eintragung ist kostenfrei; sie bleibt bis drei Wochen nach dem Ende der mündlichen Verhandlung offen — innerhalb dieses Zeitraums lässt sich die Anmeldung auch wieder zurücknehmen.
Wer mitmachen möchte, sollte Unterlagen wie Kontoauszüge oder Rechnungen bereithalten, die den Zeitraum und die gezahlten Beträge belegen.
Welche Summen auf dem Spiel stehen
Wie viel Einzelne zurückfordern können, hängt davon ab, wie lange der erhöhte Preis gezahlt wurde und ob die Abrechnung monatlich oder jährlich erfolgte. Hochgerechnet auf die Millionen Prime-Mitglieder in Deutschland ergibt sich für Amazon ein potenzieller Rückzahlungsbedarf, der in die hundert Millionen Euro gehen könnte.
Die endgültige Höhe wird das Gericht in einem möglichen Urteil bestimmen — bis dahin bleiben alle Zahlen Schätzungen.
Ein weiteres Verfahren gegen Amazon
Parallel zu der Klage der Verbraucherzentrale NRW läuft eine Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen, die sich mit Änderungen bei Prime Video befasst. Betroffen sind Nutzerinnen und Nutzer, die im Februar 2024 eine Verschlechterung von Bild- und Tonqualität sowie zusätzliche Werbeeinblendungen ohne vorherige Zustimmung bemängeln.
Auch für dieses Verfahren existiert ein eigenes Klageregister; Betroffene müssen sich separat eintragen, wenn sie teilnehmen wollen.
Rechtlich Interessierte und Betroffene sollten die Hinweise der Verbraucherzentralen sowie die Veröffentlichungen des Bundesamts für Justiz im Auge behalten. Entscheidend für eine mögliche Rückforderung sind saubere Nachweise über Abo-Laufzeiten und gezahlte Beträge — diese Unterlagen erleichtern eine spätere Forderungsprüfung.












