E.ON zahlt Millionen an ehemalige Kunden: Gericht bestätigt Anspruch

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Viele Kundinnen und Kunden, die ihren Stromvertrag bei E.ON gekündigt haben, können rückwirkend Geld verlangen: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat mit dem Konzern eine Einigung erzielt, weil in zahlreichen Fällen die gesetzlich vorgeschriebene Frist für die Schlussrechnung verletzt wurde. Für Betroffene lohnt sich jetzt ein kurzer Prüfweg — die Ansprüche müssen allerdings aktiv geltend gemacht werden.

Rechtlich gesehen schreibt das Gesetz vor: Nach Vertragsende muss der bisherige Anbieter die Schlussabrechnung innerhalb von sechs Wochen zustellen. Weil E.ON diese Frist wiederholt übersah, sammelte der VZBV Beschwerden und ging juristisch gegen den Versorger vor. Nach einem Teilerfolg vor dem Landgericht München im März 2024 einigten sich Verband und Konzern schließlich außergerichtlich.

Im Rahmen des Vergleichs verpflichtet sich E.ON künftig, die Fristen einzuhalten. Zudem werden ehemalige Kundinnen und Kunden, die durch verspätete Abrechnungen betroffen sind, finanziell entschädigt — die Höhe hängt von mehreren Kriterien ab. Wichtig: Ansprüche werden nicht automatisch ausgezahlt; Betroffene müssen aktiv werden.

Wer hat Anspruch — und wie viel ist möglich?

Die Grundlage für eine mögliche Zahlung ist klar umrissen: Ihr Vertragsende bei E.ON muss zwischen dem 20. März 2024 und dem 30. April 2026 liegen und Sie müssen länger als sechs Wochen auf Ihre Schlussrechnung gewartet haben. Danach bestimmt die Rechnungssumme das weitere Vorgehen.

  • Rechnungssaldo unter 500 Euro: Anspruch auf 15 Euro Entschädigung, wenn Sie bis zum 30. April 2026 eine Beschwerde beim VZBV eingereicht oder eine Beratung dort in Anspruch genommen haben.
  • Guthaben über 500 Euro: Anspruch auf 30 Euro Entschädigung, unabhängig davon, ob zuvor eine Beschwerde beim VZBV erfolgte.
  • Erstattung von Beratungskosten: Haben Sie eine kostenpflichtige Beratung durch den VZBV in Anspruch genommen und legen den Beleg vor, erstattet E.ON zusätzlich weitere 30 Euro.

Im günstigsten Fall summiert sich die Auszahlung damit auf bis zu 60 Euro.

Wie Sie Ihre Forderung geltend machen

Der Weg zur Zahlung ist unkompliziert, aber aktiv: Nutzen Sie das Kontaktformular auf der E.ON-Webseite (eon.de/verbraucheranfragen) und schildern Sie den Sachverhalt. Legen Sie die finale Abrechnung bei und, falls vorhanden, die Quittung für eine kostenpflichtige Beratung durch den VZBV.

Zur Orientierung hier ein kurzer Prüfablauf:

  • Kontrollieren Sie das Kündigungsdatum Ihres Vertrags (muss zwischen 20.03.2024 und 30.04.2026 liegen).
  • Stellen Sie sicher, dass Sie länger als sechs Wochen auf die Schlussrechnung gewartet haben.
  • Prüfen Sie die Höhe der Schlussrechnung (Saldo unter/über 500 Euro).
  • Sammeln Sie Belege (Schlussrechnung, ggf. VZBV-Beratungsbeleg) und senden Sie Ihr Anliegen über das Formular an E.ON.

Wichtig für Betroffene ist weniger die Höhe des Einzelbetrags als die Signalwirkung: Der Vergleich stärkt die Durchsetzung von Verbraucherrechten und macht deutlich, dass Anbieter verbindliche Abrechnungsfristen einhalten müssen. Für alle, die zwischen März 2024 und April 2026 gewechselt haben, lohnt sich jetzt eine kurze Prüfung — die Ansprüche verfallen nicht automatisch.

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