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Die Regierung hat ein neues Programm zur frühzeitigen Altersvorsorge für Kinder auf den Weg gebracht: Ab dem sechsten Lebensjahr soll der Staat jeden Monat 10 Euro in ein spezielles Vorsorgekonto einzahlen. Der Vorstoß zielt darauf ab, Vermögensbildung nicht länger allein von der Herkunft der Kinder abhängig zu machen.
Wie das Modell funktionieren soll
10 Euro monatlich für Kinder: Das ändert die neue staatliche Altersvorsorge
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Der Gesetzentwurf aus dem Finanzministerium sieht vor, dass die Zahlungen automatisch an alle Kinder eines Geburtsjahrgangs geleistet werden. Eltern können freiwillig zusätzlich sparen oder ein eigenes Depot für ihr Kind anlegen.

Wenn Familien kein individuelles Konto eröffnen, übernimmt der Bund die Anlage der Mittel über die Bundesbank. Die Renditen bleiben dem Entwurf zufolge bis zum Beginn der Rentenauszahlung steuerfrei. Eine vorzeitige Entnahme soll grundsätzlich erst nach Erreichen des 65. Lebensjahres möglich sein.
- Monatlicher Basisbetrag: 10 Euro pro Kind (von 6 bis 18 Jahren)
- Freiwillige Aufstockung: möglich, mit einer gesetzlich vorgesehenen Obergrenze von bis zu 6.840 Euro pro Jahr bzw. 570 Euro monatlich
- Steuerstatus: Erträge bis zur Auszahlungsphase steuerfrei
- Ausschüttung: Regulär ab 65 Jahren; Übertrag in ein eigenes Depot möglich zwischen 18 und spätestens 25 Jahren
Was die Beiträge konkret bewirken können
Das Finanzministerium hat eine Beispielrechnung vorgelegt: Allein durch die staatlichen Einzahlungen bis zur Volljährigkeit entstünde nach deren Kalkulation ein Depotwert von etwa 2.200 Euro. Ohne weitere Einzahlungen könne dieses Kapital bis zum Renteneintritt laut Ministerium auf rund 53.000 Euro anwachsen.

Legen Eltern zusätzlich regelmäßig kleine Beträge bei — etwa weitere 10 Euro pro Monat —, steigt das Endkapital in ihren Berechnungen deutlich an und könne bis zur Rente knapp mehr als 100.000 Euro erreichen. Diese Projektionen hängen jedoch stark von Anlageerträgen, Gebühren und der späteren Auszahlungsstruktur ab.
Zeitplan und wer zuerst profitiert
Voraussetzung ist die Zustimmung des Bundestags. Geht das Gesetz wie geplant durch, sollen zunächst Kinder mit dem Geburtsjahrgang 2020 berücksichtigt werden. Ab 2027 kommt jährlich die Kohorte der dann Sechsjährigen hinzu.
Jugendliche erhalten laut Entwurf die Möglichkeit, das angesparte Guthaben nach Volljährigkeit in ein eigenes Altersvorsorgekonto zu übertragen — spätestens bis zum 25. Lebensjahr.
Was das für Familien bedeutet
Für viele Haushalte kann die staatliche Mindesteinlage eine kleine, aber wirkungsvolle Basisvorsorge schaffen — besonders dort, wo private Sparleistungen bislang gering sind. Die Option auf freiwillige Zuzahlungen lässt Familien mit finanziellen Möglichkeiten das Vermögen deutlich erhöhen; gleichzeitig stellt die automatische Grundförderung einen solidarischen Baustein dar.
Offen bleibt, wie das Angebot in der Praxis verwaltet wird, welche Anlageklassen die Bundesbank für die staatliche Lösung wählt und wie Gebühren die Endergebnisse beeinflussen. Diese Details dürften in den parlamentarischen Beratungen und in der anschließenden Umsetzung noch konkretisiert werden.











